Sorgen Sie mit geeigneten Produkten für angenehme Lichtverhältnisse.
Blicken wir z.B. auf einen Schreibtisch und haben dabei gleichzeitig durchs Fenster ein besonntes Gegenüber im Blickfeld, so erscheint dies als störende Blendung. Erst wenn die Beleuchtung reduziert ist, empfinden wir die Lichtverhältnisse wieder als angenehm. In Betrieben ist er Arbeitgeber gesetzlich gefordert, geeignete Lichtschutzeinrichtungen bereitzuhalten bzw. zu schaffen. Entsprechende Richtlinien und Verordnungen sollen so die Gesundheit am Arbeitsplatz erhalten bzw. verbessern.
Wir bieten Ihnen auf alle Lichtverhältnisse passend abgestimmte Materialien: